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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching und Beratung

 

  1. Allgemeines

Carmen Smith führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGBs müssen schriftlich vereinbart werden.

Die von mir abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulde ich nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Das Coaching für Privatpersonen beruht auf Empfehlungen, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen oder privaten Situation des/der Klienten/Klientin zum Ziel hat.

Meine Stellungnahmen und Empfehlungen an Unternehmenskunden bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von mir auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin selbst bereitzustellen.

Ich erbringe meine Beratungsleistungen auf der Grundlage der mir vom/von Klienten der Klientin, von der Auftraggeberin/ vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese dürfen von mir auf Plausibilität überprüft werden. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

  1. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.

Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die vor Auftragsabschluss angebotenen Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb Reichertsheim oder München statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/ Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars.

Mein Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, am 10. Arbeitstag nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

  1. Absage eines Termins

Eine kostenfreie Absage der Coaching- bzw. Beratungs-Sitzung ist spätestens bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

   3a) Widerrufsbelehrung Fernabsatzgesetz

Dem/der Klient/Klientin steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, sofern sich Coach und Klient/Klientin im Rahmen des Fernabsatzrechts nicht persönlich treffen. Sollte der zeitliche Abstand zwischen der getroffenen Terminvereinbarung für ein Online- Coaching und dem Online-Coaching-Termin weniger als 14 Tage betragen, dann fordern wir den/die Klienten/Klientin gemäß § 356 Abs. 4 BGB per Mail gesondert dazu auf, auf einer Ausführung des Online-Coachings zum vereinbarten Termin zu bestehen. Damit verzichtet der/die Klient/Klientin auf das Widerrufsrecht – natürlich vorausgesetzt, dass die Dienstleitung (das Coaching) erbracht wurde.

  1. Copyright

Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin, den/die Klient/Klientin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Carmen Smith. Dem Auftrageber, dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Carmen Smith ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

  1. Versicherungsschutz

Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin, jeder/jede Klient / Klientin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist ausdrücklich keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von unternehmensbezogenen Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Carmen Smith.

  1. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft.

Bei der Tätigkeit von Carmen Smith handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

  1. Vertraulichkeit

Carmen Smith verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Klienten/Klientin, des/der Auftraggebers/Auftraggeberin und dessen/deren Mitarbeiter auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Carmen Smith, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

  1. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin, dem/der Klienten/Klientin als Prozessbegleiter und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin, dem/der Klient/Klientin geleistet. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin, der/die Klient/Klientin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner/ihrer Situation auseinanderzusetzen.

   9. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin, mit dem/der Klient/Klientin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München oder Reichertsheim, sofern nichts anders vereinbart. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Mühldorf am Inn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

München, 15.7.2020